Abendrot verzichtete auf Mietzinserhöhung

Der hypothekarische Referenzzinssatz ist im März 2025 auf 1,5% gesunken. Die Stiftung Abendrot hatte die im Dezember 2023 erfolgte Erhöhung auf 1,75% für bestehende Mieterinnen und Mieter nicht in Mietzinserhöhungen umgesetzt. Dadurch profitierten diese schon vor der aktuellen Senkung über ein Jahr lang von stabilen, tieferen Mieten.

Als Pensionskasse ist die Stiftung Abendrot grundsätzlich verpflichtet, Mietzinsentwicklungen nachzuvollziehen, setzt sich jedoch gleichzeitig für bezahlbare Mieten ein. In den vergangenen Monaten haben wir darauf geachtet, dass Anpassungen nicht sprunghaft erfolgen und unsere Mieterinnen und Mieter keine unnötigen Schwankungen hinnehmen müssen.

Wir freuen uns gemeinsam mit ihnen, dass das tiefere Mietzinsniveau durch die aktuelle Senkung des Referenzzinssatzes nun bestätigt wurde.

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