Abendrot
in Zahlen

Die aktuellen Kennzahlen

Abendrot zählt zu den grösseren Pensionskassen der Schweiz. 1984 gegründet, umfasst sie heute rund 1250 Unternehmen, vom kleinen Produktionsbetrieb bis zum grossen Dienstleistungsunternehmen.

Wir zeichnen uns insbesondere aus durch unsere sozial verantwortliche Anlagestrategie, die wir seit 40 Jahren konsequent verfolgen.

Den aktuellen Jahresbericht finden Sie hier.

Factsheet Kennzahlen

2023 auf einen Blick

Die Stiftung Abendrot konnte sich im vergangenen, schwierigen, Jahr gut halten.

Die Zahl der Versicherten erhöhte sich auf 15'412 (+1'292), die Zahl der angeschlossenen Betriebe erhöhte sich leicht auf 1'250 (+18).

Ende 2023 verwaltete die Stiftung Abendrot ein Vermögen von 2.831 Mia. CHF gegenüber 2.554 Mia. CHF Ende 2022.

Die Performance per 31.12.2023 betrug 3.6 %, der Deckungsgrad stieg auf 112.6 %.

Die aktuellen Zahlen

Zahlen per Stichtag 31.10.2024:

  • Deckungsgrad: 115.0%
  • kumulierte Performance: 4.59%


Aktuelle Zinssätze:

  • Technischer Zinssatz per 31.12.2023: 1.75%
  • Verzinsung der Altersguthaben für das Jahr 2023: 1.75%
  • Verzinsung der Altersguthaben für unterjährige Austritte und Pensionierungen 2024: 1.25%
  • Verzinsung der Arbeitgeberbeitragsreserve für das Jahr 2024: 0.5%
  • Verzinsung der freien Mittel für das Jahr 2024: 0.5%

Versicherte und Rentenbeziehende

Anzahl Versicherte per 31.12.2023

Anzahl Rentenbeziehende per 31.12.2023

Bilanzsumme

Per 31.12.2023

In Mio. CHF

Deckungsgrad

Unser Deckungsgrad per 31.12.2023 beträgt 112.6%


Die Höhe des Deckungsgrads gibt an, wie gut das Verhältnis zwischen dem verfügbaren Vermögen und den finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Versicherten und den Rentenbezügern ist. 

Deckungsgrad unter 100%: Die Vorsorgeeinrichtung ist nicht in der Lage, mit den vorhandenen Mitteln alle heutigen und künftigen Verpflichtungen sofort zu erfüllen. In diesem Fall muss der Stiftungsrat Sanierungsmassnahmen zur Verbesserung des Deckungsgrads beschliessen.

Deckungsgrad über 100%: Die Vorsorgeeinrichtung kann Schwankungsreserven bilden. Die Höhe dieser Schwankungsreserven entscheidet über die Risikofähigkeit der Vorsorgeeinrichtung. Je höher der Anteil der risikoreicheren Anlagen ist, desto höher müssen die Schwankungsreserven sein. Sie dienen vor allem dazu, Kursschwankungen im Anlagebereich – besonders bei Aktien – aufzufangen, ohne dass die Leistungen der versicherten Personen gefährdet werden.

Aufgrund ihrer Anlagestrategie legt jede Vorsorgeeinrichtung fest, in welcher Höhe Schwankungsreserven gebildet werden müssen. Sind genügend Schwankungsreserven vorhanden, kann der Stiftungsrat die Überschüsse zur Verbesserung der Leistungen der versicherten Personen verwenden. Dies kann durch eine höhere Verzinsung der Altersguthaben erfolgen.

Rentenumwandlungssatz

Mit dem Rentenumwandlungssatz (UWS) wird die Höhe der jährlichen Altersrente bestimmt; das bei der Pensionierung angesparte Kapital multipliziert mit dem UWS ergibt die jährliche Altersrente.

Die Stiftung Abendrot wendet einen umhüllenden UWS an. Dieser beträgt ab dem 01.01.2020 5.6%. Die gesetzlichen Leistungen (UWS 6.8% für den BVG-Kapitalanteil) sind in jedem Fall gewährleistet. Für die bereits vor dem 01.01.2020 bestehenden Anschlussverträge gelten Übergangsbestimmungen (Art. 20 und 81 Leistungsreglement) / (Übergangsbestimmungen PDF)

Am 25. September 2022 haben Volk und Stände der Stabilisierung der AHV zugestimmt und die Reform AHV 21 angenommen. Die Reform trat am 1. Januar 2024 in Kraft. Die Reform beinhaltet u.a. auch eine Vereinheitlichung des Rücktrittsalters (das Gesetz spricht von Referenzalter) von Frauen und Männern. Für beide gilt das 65. Altersjahr als ordentliches Pensionierungsalter. Die Erhöhung des Rentenalters hat direkt Auswirkungen auf die Pensionskassen, die ebenfalls das Rentenalter der Frauen entsprechend anpassen müssen. Aktuell gilt bei der Stiftung Abendrot für Männer im Alter 65 und für Frauen im Alter 64 ein Rentenumwandlungssatz (UWS) von 5.6%. Die Angleichung des Rentenumwandlungssatzes wird wie folgt vorgenommen:  

Jahr Jahrgang Referenzalter/ Rücktrittsalter UWS UWS Übergangsregelung Anschlüsse vor 1.1.2020
2024 1960 64 J. 5.6% 5.80%
2025 1961 64 J. 3 Mte. 5.6% 5.75%
2026 1962 64 J. 6 Mte. 5.6% 5.70%
2027 1963 64 J. 9 Mte 5.6% 5.65%
2028 1964 65 J. 5.6% 5.60%

Im Jahr 2028 wird die Angleichung des Rücktrittsalters und des Rentenumwandlungssatzes abgeschlossen sein.

Haben Sie dazu Fragen? Gerne stehen wir zur Verfügung:

Telefon 061 269 90 20

E-Mail

Verwaltungskosten

Anzahl Versicherte Kostenschlüssel Max. Beitrag
1 – 19 0.35% vom AHV-Lohn + CHF 70.-/Person CHF 300.-
20 – 99 0.30% vom AHV-Lohn + CHF 70.-/Person CHF 300.-
100 – 199 0.25% vom AHV-Lohn + CHF 70.-/Person CHF 300.-
200 – 249 0.20% vom AHV-Lohn + CHF 60.-/Person CHF 300.-
250 – 0.15% vom AHV-Lohn + CHF 50.-/Person CHF 300.-

Datenschutzhinweis

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