Pensionierung
& Ruhestand

Die Pensionierung planen

Mit der Pensionierung beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Viele Fragen sind im Vorfeld zu klären: Ab wann ist eine Pensionierung möglich? Wie kann ich mich einkaufen? Auf was muss bei einem Kapitalbezug geachtet werden? 

Gerne sind wir für Sie da, beraten Sie und zeigen Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten auf. Eine kompakte Übersicht rund ums Thema Pensionierung finden Sie hier: 
 

Infoblatt Pensionierung (PDF)

Wie vorgehen bei der Pensionierung?

Ordentliche Pensionierung
Unser Leistungsdienst nimmt rund drei Monate vor Ihrem ordentlichen Pensionierungsalter mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber Kontakt auf, um das genaue Rücktrittsdatum zu erfahren. Danach nimmt unser Leistungsdienst Kontakt mit Ihnen auf, um die nächsten Schritte zu besprechen.

Vorzeitige Pensionierung
Bei einer Pensionierung zu einem früheren Zeitpunkt meldet uns Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber Ihre Pensionierung. Danach nimmt unser Leistungsdienst Kontakt mit Ihnen auf, um die nächsten Schritte zu besprechen.

Zeitpunkt der Pensionierung

Eine Pensionierung ist ab dem 58. bis zum 70. Altersjahr möglich. Unter folgende Varianten haben Sie die Wahl:

Ordentliche Pensionierung
Das ordentliche Rücktrittsalter ist für Männer das vollendete 65. Altersjahr, für Frauen das 64.

Schrittweise Pensionierung
Ab dem 58. Lebensjahr ist auch eine schrittweise Pensionierung möglich. Dabei wird das Pensum pro Schritt um mindestens 20% reduziert und auf dem wegfallenden Pensum erfolgt eine Teilpensionierung, also eine Rentenauszahlung.

Der versicherte Lohn wird bei jedem Schritt proportional zur Erwerbsaufgabe herabgesetzt. Sofern sich der Lohn nicht um mehr als die Hälfte reduziert, ist bis Erreichen des Schlussalters auch die freiwillige Weiterversicherung auf dem vorherigen Lohnniveau möglich.

Vorzeitige Pensionierung
Ab dem 58. Lebensjahr ist eine vorzeitige Pensionierung möglich. Dabei muss die wegen der fehlenden Beitragsjahren entstehende Einbusse bei der Altersrente beachtet werden. Ein Einkauf in die Pensionskasse kann diese Problematik entschärfen oder beheben.

Aufschub der Pensionierung
Bei mindestens teilweiser Fortführung der Erwerbstätigkeit kann die Pensionierung bis zum 70. Altersjahr aufgeschoben werden. Das Altersguthaben wird in dieser Zeitspanne weiter verzinst.

Darüber hinaus ist die Weiterversicherung auf freiwilliger Basis auf dem weiterhin erzielten und versicherbaren Lohn möglich. Dies setzt die Bereitschaft des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin voraus, sich weiterhin an den Einzahlungen zu beteiligen.

Rente oder Kapitalbezug?

Monatlich Rente beziehen oder das ganze Pensionskassenguthaben auf einmal erhalten? Bei diesem Entscheid gilt es, möglichst früh die Vor- und Nachteile abzuwägen.

  • Der Rentenbezug bedeutet ein sicheres Einkommen bis ans Lebensende, für Sie und Ihre Hinterbliebenen.
  • Beim Kapitalbezug sind Sie flexibler: Sie verfügen frei über das gesamte Guthaben und entscheiden selbst, wie viel Sie wann ausgeben möchten. Sollte im Zeitpunkt des Todes noch ein Restkapital vorhanden sein, können Sie dieses vererben.
  • Eine Kombination aus dem Bezug eines Teilguthabens und einer Rente ist ebenfalls möglich.


Antrag auf Kapitalbezug
Der Antrag für einen Kapitalbezug muss bis spätestens zwei Monate vor dem Altersrücktritt eingereicht werden. Eine erfolgte Erklärung kann bis zwei Monate vor dem Altersrücktritt widerrufen werden. 

PDF Formular Antrag auf Kapitaloption bei Pensionierung


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