Häufig gestellte
Fragen
Wissenswertes zur beruflichen Vorsorge
Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen rund um das Vorsorgereglement und dessen Umsetzung.
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Wie hoch wird meine Altersrente sein?
Die Höhe der Altersrente hängt vom angesparten Altersguthaben und dessen Verzinsung ab.
Eine weitere wichtige Komponente ist der Rentenumwandlungssatz. Dieser gibt an, zu welchem Prozentsatz das in der Pensionskasse angesparte Altersguthaben in eine Rente umgewandelt wird. Der Umwandlungssatz sinkt tendenziell, da die Lebenserwartung zunimmt und somit das angesparte Alterskapital für immer mehr verbleibende Lebensjahre reichen muss.
Auf Ihrem Vorsorgeausweis finden Sie eine Schätzung, wie hoch die Altersrente ausfallen könnte. Die Berechnung basiert auf einer Hochrechnung mit dem aktuell gültigen Zinssatz, dem zurzeit geltenden Umwandlungssatz und unter der Annahme, dass der Lohn gleichbleibt. Bei einer vorzeitigen Pensionierung wird der Umwandlungssatz entsprechend gekürzt.
Bei mindestens teilweiser Fortführung der Erwerbstätigkeit kann die Pensionierung bis zum 70. Altersjahr aufgeschoben werden. Das Altersguthaben wird in dieser Zeitspanne weiter verzinst. Darüber hinaus ist die Weiterversicherung auf freiwilliger Basis auf dem weiterhin erzielten und versicherbaren Lohn möglich. Dies setzt die Bereitschaft des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin voraus, sich weiterhin an den Einzahlungen zu beteiligen.
Kann die Altersrente mit freiwilligen Einkäufen aufgebessert werden?
Um die zukünftige Rente aufzubessern, können zusätzliche Einkäufe in die Pensionskasse getätigt werden, jedoch nur bis zu einer gewissen Grenze.
Auf dem Vorsorgeausweis ist angegeben, wie hoch die mögliche Einkaufssumme ist. Diese Einkäufe können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Bitte beachten Sie, dass das Pensionskassenguthaben während drei Jahren nach einem Einkauf gesperrt ist für Barauszahlungen, wie zum Beispiel Vorbezüge für Wohneigentum oder Kapitalabfindungen bei Pensionierungen.
Kann ich freiwillige Einkäufe tätigen, obwohl ich einen Vorbezug für Wohneigentum gemacht habe?
Nein, Sie müssen zuerst den Vorbezug vollständig zurückzahlen bevor Sie wieder Einkäufe tätigen können.
Erst nach der Rückzahlung des Vorbezuges sind die Einkäufe wieder von Ihren Einkommenssteuern abzugsfähig.
Kann ich Leistungskürzung aufgrund einer vorzeitigen Pensionierung mit freiwilligen Einkäufen kompensieren?
Ab dem 25. Altersjahr besteht die Möglichkeit, im Hinblick auf eine vorzeitige Pensionierung zusätzliche Einkäufe zu tätigen, um Kürzungen beim Vorbezug der Altersleistungen ganz oder teilweise auszugleichen.
Ein Einkauf in die vorzeitige Pensionierung ist jedoch erst möglich, wenn die fehlenden Beitragsjahre voll eingekauft sind. Die maximale Höhe des Einkaufes wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen in Abhängigkeit vom gewünschten Rücktrittsalter berechnet.
Wichtig: Erfolgt trotz Einkauf keine vorzeitige Pensionierung, darf das reglementarische Leistungsziel um max. 5% überschritten werden. Bei einer Überschreitung um mehr als 5% leisten der Arbeitnehmende sowie der Arbeitgebende keine Altersgutschriften mehr. Der in diesem Zeitpunkt gültige Umwandlungssatz wird eingefroren und das Altersguthaben nicht mehr verzinst.
Kann ich meine Pensionskassenleistungen beibehalten, wenn ich mein Arbeitspensum bereits ein paar Jahre vor der Pensionierung reduziere?
Versicherte, deren Lohn sich nach dem 58. Altersjahr um höchstens die Hälfte reduziert, können auf Verlangen die Vorsorge für den bisherigen versicherten Lohn bis zum ordentlichen reglementarischen Rentenalter weiterführen.
Das entsprechende Gesuch muss spätestens bis 30 Tage nach Erhalt des neuen Vorsorgeausweises bei der Stiftung Abendrot eingereicht werden. Die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge für den weiterversicherten Lohnteil werden von der versicherten Person finanziert, wobei sich der Arbeitgeber daran beteiligen kann.
Eine Weiterversicherung ist nur möglich, solange die versicherte Person keine Altersleistungen aus der Pensionskasse bezieht.
Kann ich anstelle einer Altersrente eine Kapitalabfindung beantragen?
Eine aktiv versicherte Person kann anstelle einer Altersrente eine Kapitalabfindung verlangen. Dazu muss spätestens zwei Monate vor dem Altersrücktritt eine schriftliche Erklärung eingereicht werden. Diese kann nicht mehr widerrufen werden.
Bei einem vollständigen Kapitalbezug bestehen keine Ansprüche gegenüber der Stiftung mehr.
Bei einem Teilkapitalbezug reduzieren sich die Altersrente, Alterskinderrenten und Lebenspartnerrente entsprechend.
Bei Versicherten, die eine Invalidenrente beziehen, ist ein Kapitalbezug nur möglich ist, wenn die Erklärung vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit, die zur Invalidität führte, erfolgt ist. Bei Teilinvaliden gilt dies entsprechend für den invaliden Anteil des Alterskapitals.
Verheiratete Personen müssen das Einverständnis der Ehepartnerin/des Ehepartners einholen.
Darf die laufende Altersrente gekürzt werden?
Nein, die im Zeitpunkt der Pensionierung gesprochene Altersrente ist lebenslang garantiert und darf nicht gekürzt werden.
Sie ist ein wohlerworbenes Recht und gemäss Gesetz ist eine Kürzung unzulässig. Freiwillig gewährte Rentenerhöhungen der letzten 10 Jahre dürfen jedoch unter bestimmten Umständen, wie einer Unterdeckung der Kasse, gestrichen werden.
Darf ich meine Rente aufschieben, wenn ich länger arbeite als bis 64/65?
Normalerweise endet mit dem Erreichen des ordentlichen Pensionsalters die Versicherungspflicht. Wenn Sie jedoch länger arbeiten möchten, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Sparversicherung weiterzuführen, längstens jedoch bis Alter 70.
Dies hat einen positiven Einfluss auf Ihr Altersguthaben und den Rentenumwandlungssatz, die sich durch die längere Versicherungsdauer erhöhen.
Klären Sie frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber ab, ob eine Weiterbeschäftigung möglich ist.
Wer erhält mein Pensionskassenguthaben, wenn ich vor der Pensionierung sterbe?
Im Todesfall wird Ihr Sparguthaben für die Finanzierung von Hinterlassenenleistungen verwendet.
Bei Versterben einer aktiv versicherten Person haben Ihre Hinterlassenen möglicherweise Anspruch auf ein Todesfallkapital. Dieses bemisst sich nach dem gesamten vorhanden Altersguthaben abzüglich des Barwertes der Hinterlassenenleistungen.
Die Anspruchsberechtigung und Begünstigungsmöglichkeiten ergeben sich aus dem Reglement.
Was passiert mit meinem Altersguthaben, wenn ich kurz nach der Pensionierung sterbe?
Ihr überlebender Ehe- oder Lebenspartner erhält eine Lebenspartnerrente in der Höhe von 60% der laufenden Altersrente.
Bei Fehlen eines Ehe- oder Lebenspartners verfällt das noch vorhandene Guthaben an die Kasse.
Wieviel Pensionskassenguthaben kann ich bei einem Vorbezug für Wohneigentum beziehen?
Zur Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum können Sie bis zum Alter 50 Ihr gesamtes angespartes Pensionskassenguthaben beziehen. Als Mindestvorbezugsbetrag gilt CHF 20‘000.–
Ab dem 50. Altersjahr ist der Vorbezug auf den Stand der Freizügigkeitsleistung im Alter 50 oder die Hälfte der aktuellen Freizügigkeitsleistung beschränkt.
Bitte beachten Sie, dass dies ein Kapitalbezug ist, und die Zustimmung des Ehepartners notwendig ist. Zudem wird der vorbezogene Betrag umgehend steuerpflichtig. Der Steuerbetrag kann nicht mit dem vorbezogenen Betrag verrechnet werden.
Muss ich Guthaben auf Freizügigkeitskonten in die Pensionskasse einbringen?
Ja, gemäss Gesetz sind sämtliche Guthaben auf Freizügigkeitskonten in die Pensionskasse einzubringen, in der man aktuell versichert ist.
Dies ist auch sinnvoll, denn durch die Erhöhung des Altersguthabens erhöhen sich auch die Leistungen.
Wie finde ich heraus, ob irgendwo noch Freizügigkeitsleistungen von früheren Pensionskassen liegt?
Eventuell liegen auf Freizügigkeitskonten noch Guthaben aus früheren Anstellungsverhältnissen, von denen Sie nichts mehr wissen.
Sie haben die Möglichkeit sich bei der Zentralstelle 2. Säule zu melden. Diese hilft Ihnen bei der Suche nach allfälligen Freizügigkeitsguthaben.