Anpassung AHV/IV-Renten und Grenzwerte

Am 28. August 2024 gab der Bundesrat aufgrund der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung die Erhöhung der AHV/IV-Renten per 1. Januar 2025 bekannt. Damit steigt die Minimalrente der AHV/IV um CHF 35 auf CHF 1'260 und die Maximalrente von CHF 2'450 auf 2'520 pro Monat.

Gleichzeitig werden Anpassungen im Beitragsbereich sowie bei den Ergänzungsleistungen, bei den Überbrückungsleistungen und in der obligatorischen beruflichen Vorsorge vorgenommen.

Diese Anpassungen haben folgende Auswirkungen auf die obligatorische berufliche Vorsorge:

  • Der Koordinationsabzug wird von CHF 25'725 auf CHF 26'460 erhöht.
  • Die Eintrittsschwelle steigt von CHF 22'050 auf CHF 22'680.
  • Der maximal erlaubte Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) beträgt neu CHF 7'258 (heute CHF 7'056 Franken) für Personen, die eine 2. Säule haben, beziehungsweise CHF 36'288 (heute CHF 35'280 Franken) für Personen ohne 2. Säule.

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