Der Stiftungsrat besteht bisher aus ordentlichen Mitgliedern und je einer Suppleant*in für Arbeitgebende und Arbeitnehmende. Die Suppleant*innen sind zwar gewählt, haben aber noch kein Stimmrecht. Sie rücken als stimmberechtigte Mitglieder nach, sobald eine Vakanz besteht.
An der Sitzung vom April hat der Stiftungsrat nun aber beschlossen, das Suppleanzmodell auf Ende 2022 abzuschaffen und den Stiftungsrat auf je fünf Vertretungen der Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen zu erhöhen. So können die verschiedenen vom Stiftungsrat zu besetzenden Funktionen und Gremien besser verteilt werden. Und es wird der Tatsache Rechnung getragen, dass sich die Suppleant*innen auch bisher schon gleichwertig an den Diskussionen im Gremium beteiligt haben.
Claudio Miozzari, Vertreter Arbeitgebende im Stiftungsrat und Präsident Anlageausschuss Immobilien