Das Urteil des Bundesgerichts im Fall der in Konkurs gegangenen Pensionskasse der medizinische-sozialen Dienste des Saanebezirks (ACSMS) hat auch unseren Stiftungsrat beschäftigt. Zwölf ehemalige Stiftungsräte und –rätinnen haften für den Verlust von insgesamt CHF 20 Mio. Franken. Unsere Vizepräsidentin, die Juristin Simone Emmel, schilderte den Fall und der Stiftungsrat nahm zur Kenntnis, dass dort die gesetzlichen Pflichten grob verletzt wurden. Erleichtert stellte er fest, dass bei Abendrot genügend Kontrollmechanismen vorhanden sind, die einen solchen Fall verunmöglichen. Nichts desto trotz, wurde dieser Fall zum Anlass genommen, die Organhaftpflichtversicherung neu zu überprüfen. Reicht der aktuelle Haftungsbetrag? Ist Grobfahrlässigkeit mitversichert? Braucht es Anpassungen? Diese und weitere Fragen stellte sich der Stiftungsrat.
Enza Bögli, Geschäftsführerin Abendrot