BVG Revision 2024

Gerecht oder unsozial? Die Meinungen zur Reform der Beruflichen Vorsorge gehen weit auseinander. Die Vorlage ist komplex, diskutiert wird vor allem eine Frage: Wer profitiert – und wer nicht?

Die Renten der beruflichen Vorsorge stehen seit Längerem unter Druck. Grund dafür ist die steigende Lebenserwartung der Bevölkerung. Das Parlament hat deshalb am 17. März 2023 die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG-Reform) mit dem Ziel verabschiedet, die Finanzierung der 2. Säule zu stärken, das Leistungsniveau insgesamt zu erhalten und die Absicherung von Teilzeitbeschäftigten – und damit insbesondere von Frauen – zu verbessern. Gegen die Reform wurde von den Gewerkschaften und den Linksparteien mit Erfolg das Referendum ergriffen. Das letzte Wort hat nun das Volk, das am 22. September 2024 über die BVG-Reform abstimmen wird.

Kern der BVG-Reform ist die Senkung des Umwandlungssatzes für die gesetzliche Mindestvorsorge von heute 6.8% auf neu 6.0%. Da bereits heute eine grosse Anzahl der Versicherten nebst dem BVG-Altersguthaben über überobligatorische Altersguthaben verfügt und der umhüllende Umwandlungssatz meist deutlich tiefer festgelegt werden musste als der BVG-Mindestumwandlungssatz, hat eine Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes für viele Versicherte keine finanzielle Einbusse zur Folge. Die Schätzungen dazu gehen allerdings weit auseinander. Die Annahmen, wie viele Personen von Renteneinbussen betroffen wären, liegen zwischen 9% und 33%.

Um die Senkung des Rentenumwandlungssatzes auszugleichen, sind in der Vorlage Kompensationsmassnahmen (Übersicht als PDF) vorgesehen. Beispielsweise wäre ein grösserer Teil des Lohns versichert, wodurch das Rentenniveau erhalten bleiben soll. Allerdings müssten Versicherte und Arbeitgebende teilweise höhere Lohnabzüge bezahlen. Letztlich bestimmen mehrere Kriterien, wie sich die BVG-Reform auf die persönliche Rente auswirkt. Dazu gehören das Alter, der Lohn, die Leistungen der Pensionskasse oder das vorhandene Altersguthaben. Für ältere Versicherte sind zudem Rentenzuschläge vorgesehen, da die übrigen Anpassungen nicht ausreichen um die Senkung zu kompensieren.

Die Verbände ASIP, inter-pension und SVV haben gemeinsam ein Factsheet zur Vorlage veröffentlicht. Sie sind die drei wichtigsten Fachverbände der beruflichen Vorsorge in der Schweiz und vertreten gemeinsam über 90% der Versicherten in der zweiten Säule. Im "Pensionskassen aktuell" vom August 2024 wurde ebenfalls ein Bericht zur BVG-Revision publiziert.

 

Fortschrittliche Leistungen bei Abendrot

Anpassung des Koordinationsabzuges oder tiefere Eintrittsschwelle ­­– für Abendrot nichts Neues. Wir bieten bereits seit vielen Jahren die Möglichkeit, individuelle Leistungen zu wählen oder Vorsorgepläne individuell anzupassen. Denn auch die Bedürfnisse sind nicht neu: Ein dem Beschäftigungsgrad angepasster, tieferer Koordinationsabzug oder der Verzicht darauf hat einen höheren versicherten Lohn und damit ein grösseres Sparvolumen zur Folge, was letztendlich zu einer verbesserten Rentenleistung führt. Und mit der flexiblen Reduktion der Eintrittsschwelle von CHF 22'050.­- können auch darunterliegende Löhne versichert werden. Somit können auch Teilzeitbeschäftigte und Personen mit kleineren Einkommen bestmöglich versichert werden.

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