Am 25. September 2022 haben Volk und Stände der Stabilisierung der AHV zugestimmt und die Reform AHV 21 angenommen. Die Reform tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Die Reform beinhaltete u.a. auch eine Vereinheitlichung des Rücktrittsalters (das Gesetz spricht von Referenzalter) von Frauen und Männern. Für beide gilt das 65. Altersjahr als ordentliches Pensionierungsalter. Die Erhöhung des Rentenalters hat direkt Auswirkungen auf die Pensionskassen, die ebenfalls das Rentenalter der Frauen entsprechend anpassen müssen. Aktuell gilt bei der Stiftung Abendrot für Männer im Alter 65 und für Frauen im Alter 64 ein Rentenumwandlungssatz (UWS) von 5.6%. Die Stiftung Abendrot wird die schrittweise Erhöhung analog dem Gesetz der beruflichen Vorsorge vornehmen. Die Angleichung des Rentenumwandlungssatzes wird wie folgt vorgenommen:
JahrJahrgangReferenzalter/ RücktrittsalterUWSUWS Übergangsregelung Anschlüsse vor 1.1.20202024196064 J.5.6%5.80%2025196164 J. 3 Mte.5.6%5.75%2026196264 J. 6 Mte.5.6%5.70%2027196364 J. 9 Mte5.6%5.65%2028196465 J.5.6%5.60%
Im Jahr 2028 wird die Angleichung des Rücktrittsalters und des Rentenumwandlungssatzes abgeschlossen sein.
Im Vorsorgeausweis per 1.1.2024, der anfangs Jahr verschickt wird, werden diese Anpassungen berücksichtigt sein.
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