Seit der Einführung des Pensionskassen-Obligatoriums vor über 30 Jahren hat sich die Lebenserwartung der Schweizer Bevölkerung stark erhöht. Auch die Renditeerwartungen bei Anlagen haben sich verändert: Heute werden deutlich tiefere Renditen erreicht als noch vor 15 Jahren.
Diese Tatsachen führen dazu, dass der anlässlich der 1. BVG-Revision festgelegte Umwandlungssatz im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten entspricht. Die heutigen Rentner erhalten im Schnitt mehr ausbezahlt, als man mit ihren Beiträgen hatte erwirtschaften können. Dies führt zu einer Umverteilung der Mittel zu Lasten der aktuell Arbeitstätigen.
Die Stiftung Abendrot legt als Pensionskasse seit ihrer Gründung grössten Wert auf eine besonders soziale und nachhaltige Tätigkeit. Unsere Versicherten dürfen auf sozial- und umweltverträglich erwirtschaftete Renten zählen. Entsprechend unserer Ausrichtung ist es uns ein Anliegen, die nicht mit dem BVG vereinbare Umverteilung von aktiven Versicherten zu Rentenbeziehenden zu beenden.
Mit der Altersvorsorge 2020 wird ein wichtiger Schritt getan. Die Erhaltung des Leistungsniveaus und die Tatsache, dass mit dem tieferen Koordinationsabzug bessere Bedingungen für tiefere und mittlere Löhne beim BVG geschaffen werden, sind zusätzliche gute Gründe für ein JA zur Altersvorsorge 2020.
Link zur Website des Bundesamtes für Sozialversicherungen BSV mit weiteren Hintergrundinformationen...