Der Stiftungsrat hat per 1.1.2024 das Teilliquidationsreglement an die aktuell gültige Rechtssprechung angepasst. Das Reglement wurde der BSABB (BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel) zur Prüfung übergeben. Mit der Verfügung vom 9.2.2024 wurde das Teilliquidationsreglement gültig ab 1.1.2024 genehmigt. Die Destinatäre/innen sind in angemessener Weise über das Reglement und die Verfügung zu informieren.
Hiermit kommen wir der Aufforderung der BSABB nach. Sie finden HIER das Teilliquidationsreglement und die entsprechende Verfügung.
Sollten Sie Fragen zum Teilliquidationsreglement haben, melden Sie sich per Mail bei Enza Bögli.