BVG-Reform abgelehnt

Am 22.09.2024 hat das Stimmvolk entschieden, die BVG-Reform nicht anzunehmen. Für unsere Versicherten bleibt damit alles beim Alten.

Wichtig dabei zu wissen: Abendrot bietet schon seit längerem keine neuen Vorsorgepläne an, die nur das gesetzliche Minimum (BVG) abdecken. Das bedeutet, der Grossteil unserer Versicherten ist besser versichert, als es das Gesetz vorschreibt. Zudem bietet Abendrot seit ihrer Gründung auch Vorsorgepläne für Wenigverdienende an: Unternehmen haben bei uns die Möglichkeit, die Eintrittsschwelle tiefer festzulegen. Dadurch können auch Personen mit einem Einkommen von weniger als CHF 22'050 pro Jahr für das Alter sparen. Zudem kann der Koordinationsabzug dem Beschäftigungsgrad angepasst oder gar ganz weggelassen werden, damit ein höheres Einkommen versichert ist.

Unser Vorsorgeteam ist stetig daran, Unternehmen mit BVG- oder BVG-nahen Vorsorgeplänen anzugehen, um gemeinsam eine bessere Vorsorgelösung für deren Mitarbeitende zu finden. Falls Ihr Unternehmen etwas an der aktuellen Vorsorgelösung ändern möchte oder Sie sich über die Möglichkeiten zur Verbesserung Ihrer Vorsorge informieren wollen, steht Ihnen Ihre Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater gern für Auskünfte zur Verfügung.

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